Allgemeine Geschäftsbedingungen
Apartment-Hotel Rüther OHG
Was viele Gäste nicht wissen, aber wissen sollten:
Wenn ein Gast in einem Hotel, Gasthof / Pension oder auch bei einem Vermieter von
Ferienwohnungen oder Ferienhäusern ein Zimmer / Ferienwohnung / Ferienhaus
reservieren lässt, auch Buchung genannt, kommt automatisch ein sogenannter “
Gastaufnahmevertrag“ zustande. Mit der Annahme der Reservierung / Buchung durch
den Vermieter hat der Gast Rechte, aber auch Pflichten. Nachfolgend unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) auf Basis der Empfehlungen des Deutschen Hotel- und
Gaststättenverbandes (DEHOGA).
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
1. Der Gastaufnahmevertrag ist zustande gekommen, sobald das Zimmer/ Apartment
schriftlich oder mündlich seitens des Gastes bestellt und vom Apartment-Hotel Rüther
schriftlich oder mündlich bestätigt worden ist. Im Zuge dessen hat der Gast auch die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels anerkannt.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages. Damit werden gleichzeitig von beiden Seiten die gültigen AGB
anerkannt.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nicht-Bereitstellung des Zimmers dem Gast
Schadenersatz (das Maximum ist hier der Gesamtbetrag der Reservierung) zu leisten.
(Nicht-Bereitstellung auf Grund höherer Gewalt ist hiervon ausgenommen – sprich Feuer,
Sturm, Erdbeben, Hochwasser u. ä.).
4. Der Gast ist verpflichtet bei Nicht-Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den
vereinbarten Preis zu bezahlen.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene
Zimmer oder Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
1. Buchungsbedingungen:
Jede Urlaubsbuchung / Reservierungswunsch muss schriftlich per E-Mail, Fax, über
unsere Online-Buchungsmöglichkeit unserer Website oder auch mündlich am Telefon erfolgen, unter Angabe von Namen und der vollständigen Adresse / Telefon Nr. des Mieters / Gastes sowie der Angabe der Personenzahl. Anzahl Erwachsener Personen / Anzahl Kinder und deren Alter.
Wird kurzfristig ein Hotelzimmer / Apartment per Telefon angemietet und ist daher eine schriftliche Bestätigung seitens des Hotels nicht mehr möglich, sind für den per Telefon buchenden Gast die AGB trotzdem bindend. Mit der mündlichen Zusage
seitens des Hotels ist der Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
1. Pauschalangebote und Sonderaktionen sind nicht kombinierbar und können nicht in Folge gebucht werden. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung und schriftlichen Bestätigung des Hoteliers.
2. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten vereinbarte Zimmer nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz (ohne Mehrkosten) im Hause oder anderweitig zu bemühen.
3. Haustiere sind im Interesse aller Gäste nur auf Anfrage und mit ausdrücklicher Bestätigung, sowie nur in dafür vorgesehenen Zimmern gestattet.
4. Alle Hotelleistungen beinhalten die zurzeit gültige Mehrwertsteuer.
5. Kostenlose Leistungen des Hotels berechtigen bei Nicht-Verfügbarkeit oder Nicht-Inanspruchnahme nicht zu Preisnachlässen.
6. Für Schäden am Mietobjekt haftet der Besteller, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens durch das Hotel bedarf.
7. Irrtümer, Preisänderungen und Arrangementänderungen vorbehalten.
2. Stornierungsbedingungen:
Die Stornierung des Mietvertrages ist uns schnellstmöglich schriftlich oder fernmündlich mitzuteilen.
Kostenfreie Stornierungen werden bis 28 Tage vor Anreise (für Gruppen 6 Wochen)
akzeptiert (als Gruppe zählen Buchungen ab 5 Zimmern).
Bei Stornierung 27 – 15 Tage vor Anreise berechnen wir 50 Prozent der Reisesumme.
Bei Stornierung 14 – 1 Tag(e) vor Anreise berechnen wir 65 Prozent der Reisesumme.
Bei Stornierung am Anreisetag oder bei „No Show“ (Nicht-Anreise) berechnen wir 80 Prozent der Reisesumme.
Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Apartment Hotel Rüther verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: August 2016 (hiermit verfallen alle vorherigen Versionen)